Dienste in den Beneluxländern
In den Niederlanden und in Belgien liefern wir Ihre Sendungen am nächsten Werktag aus. Für die Watteninseln und das Großherzogtum Luxemburg beträgt die Lieferzeit 48 Stunden. Durch besondere Umstände wie eingeschränkte Geschäftszeit, Abwesenheit des Empfängers, falsche Adressierung und Fehlsortierung kann es vorkommen, dass Ihre Sendung in Ausnahmefällen nicht in diesem Zeitraum ankommt.
Empfänger nicht anwesend? Kostenlose zweite Zustellung
Es ist keiner da? Dann bringen wir die Sendung kostenlos nochmals vorbei. Beim Empfänger werfen wir eine Karte in den Briefkasten mit der Bitte, sich innerhalb von 3 Tagen mit uns in Verbindung zu setzen, damit wir einen neuen Liefertermin vereinbaren können. Wenn innerhalb dieser Zeit niemand reagiert, schicken wir die Waren kostenlos zurück.
Annahmeverweigerung
Wenn ein Abnehmer die Annahme einer Sendung ablehnt, bitten wir Sie, einen neuen Liefertermin zu vereinbaren. Die Sendung wird daraufhin kostenlos ein zweites Mal zugestellt oder – in der Regel gegen Aufpreis – innerhalb von 3 Tagen zurückgeschickt.
Unterschrift
Mit jeder Sendung gehen wir wie mit einem Einschreiben um. Ihre Geschäftspartner bestätigen mit ihrer Unterschrift den ordnungsgemäßen Erhalt. Dadurch entstehen keine Missverständnisse über die Ankunft Ihrer Sendungen. Sie können den unterzeichneten Nachweis für den Erhalt bei unserer Telefonistin anfordern. Dies ist manchmal mit Kosten verbunden.
Eilsendungen und Terminsendungen
Die bekannteste – als Standard angebotene – Extrasendung von TransMission ist die Eilsendung. Wir sorgen bei dieser „Plus-Sendung" für eine garantierte Lieferung zwischen 8:00 Uhr und 9:30 Uhr oder 11:00 Uhr an jeder beliebigen Adresse in den Niederlanden, außer auf den Watteninseln und Seeländisch-Flandern. Es ist ebenfalls möglich, Sendungen garantiert nach 14:00 Uhr oder nach 16:00 Uhr ausliefern zu lassen. Hierfür wird ein Aufpreis berechnet.
Über unser Versandprogramm TransmIT können Sie mit der Tastenkombination Strg-F8 (Plus) Eillieferaufträge aufgeben. Wenn Sie mit vorgedruckten Transportaufträgen arbeiten, geben Sie den Auftrag für die Eilsendung bitte per Fax an die Abteilung Planung durch. Geben Sie dabei den gewünschten Zeitrahmen für die Lieferung an. Kleben Sie stets einen grünen (vor 9:30 Uhr), orangefarbenen (vor 11:00 Uhr), gelben (nach 14:00 Uhr) oder violetten (nach 16:00 Uhr) Aufkleber auf Ihre Sendung. Sie können diese Aufkleber bei uns anfordern.
Geben Sie die Lieferzeit bitte nur auf der Versandliste, dem Transportauftrag oder in der Liefer-Infozeile in TransmIT an, damit wir dies als eine Bitte betrachten.
Nachnahmen
Bei einer Sendung per Nachnahme geben Sie den Betrag deutlich auf dem Frachtbrief oder in TransmIT an. In Belgien und im Großherzogtum Luxemburg entrichten die Empfänger den Nachnahmebetrag in bar oder per Scheck. Wir übernehmen keine Haftung für nicht gedeckte Schecks.
Nachnahmebeträge in den Niederlanden zahlen wir Ihnen wöchentlich nach Erhalt. Nachnahmen aus Belgien und dem Großherzogtum Luxemburg werden zwei Wochen nach Erhalt gezahlt. Die Inkassokosten ziehen wir vom Nachnahmebetrag ab. Über diese Provision muss keine Mehrwertsteuer entrichtet werden.
Der Höchstbetrag für Nachnahmesummen beträgt pro Sendung € 2.500,00. Forderungen aufgrund einer Nachnahmeleistung verjähren 12 Monate nach dem Versanddatum.
Arbeitsplatzsendungen
Arbeitsplatzsendungen sind kundenspezifische Plus-Sendungen, bei denen unser Fahrer je nach Vereinbarung zusätzliche Tätigkeiten an der Lieferadresse übernimmt. Hierbei kann es sich um das Einordnen von Putzmitteln in den entsprechenden Schrank handeln, das Stapeln von Palettenfrachten, die Zustellung in bestimmte Stockwerke, Umtauschaktionen usw.
Die Tarife werden zeitbasiert modular aufgebaut und stets spezifisch festgelegt.
Abholung von Stückgut und Paletten
Von jedem Ort innerhalb der Beneluxländer können wir Stückgut und Paletten für Sie abholen und Ihnen zustellen. Als Empfänger erhalten Sie eine Rechnung mit dem Abholtarif.
Depot restante
Sie können Ihre Sendung auch als "depot restante" versenden. Ihre Geschäftspartner können Ihre Sendung dann ab 07:30 Uhr bei unserem Depot abholen.

Gefahrenstoffe (ADR-Güter)
All unsere Wagen sind konform der ADR-Normen ausgerüstet und unsere Fahrer verfügen über ein ADR-Schulungszertifikat. Der Absender der ADR-Güter ist für die erforderliche Verpackung mit UN-Kennzeichnung, die Etikettierung und die Transportunterlagen, zu denen ein ausgefertigter Frachtbrief, eine Absendererklärung und eine Gefahrenkarte gehören, zuständig. Für den Transport von Gefahrenstoffen können wir einen Zuschlag berechnen.
Klassen, die wir nicht beförderen, sind:
Klasse 1 (außer 1.4 S) Explosive Stoffe und Gegenstände
Klasse 4.2 & 4.3 Stoffe, bei denen die Gefahr der
Selbstentzündung besteht
Klasse 5.1 & 5.2 Oxidierende Stoffe und organische
PeroxydeKlasse 6.2 Infektiöse StoffeKlasse 7
(außer Blatt 1 bis 4) Radioaktive Stoffe
Klasse 9 Diverse gefährliche Stoffe und Gegenstände

